Oldtimerbewertungen

Viele Versicherungen verlangen oder empfehlen bei klassischen Fahrzeugen ein Wertgutachten, welches die Grundlage zur Prämienberechnung bildet.

Aber auch für den An- oder Verkauf von klassischen Fahrzeugen ist ein Wertgutachten hilfreich. Beim Wert eines Oldtimers oder Liebhaberfahrzeuges liegen manchmal Welten zwischen Wunschpreis des Verkäufers, Angebot des Käufers und dem tatsächlichen Marktwert.

Gerade bei älteren Fahrzeugen ist der Erhaltungs- oder Restaurationszustand die entscheidende Grundlage für die Wertfindung.

Anders als das Ablesen von Preisen aus irgendwelchen Tabellen kann hierbei auf wertbeeinflussenden Besonderheiten des Fahrzeuges eingegangen werden. Dies bedeutet für Sie ein Plus an Sicherheit, sowohl beim Vertragsabschluß, als auch bei eventuellen späteren Schadenansprüchen.

Man unterscheidet folgende Werte:

  • Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit mehrwertsteuerneutral und als Endpreis zu verstehen.
  • Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufbringen muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug bei einem gewerblichen seriösen Händler zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
  • Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des unrestaurierten Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben das Plus zum normalen Marktwert. Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen.

Zustandsnoten

Note 1

Der Zustand nach gerade vollendeter fotodokumentierter Komplettrestaurierung durch einen Fachmann für genau den restaurierten Typ, der hierfür mit hohem Aufwand exzellente Arbeit geleistet haben muss. Der Wagen ist wie neu oder sogar besser. Dazu gehören auch „Matching Numbers“, d.h. der Nachweis, dass ein bestimmtes Fahrzeug mit genau dem Motor und dem Getriebe vom Band lief, mit dem er jetzt angeboten wird. Soweit nachvollziehbar gilt dies auch für alle übrigen Teile. Außerdem müssen sowohl die Lackfarbe als auch die Farbe der Innenausstattung der Originalfarbe entsprechen. „Note Eins“ ist ein äußerst seltener Zustand, gewiss weitaus weniger häufig reell bewertet, als man ihn angepriesen liest.

Note 2

Zustand, wie ihn ein komplett restaurierter Wagen mit pfleglichem Gebrauch hat. Zulässig sind Gebrauchsspuren in Form von ausgebesserten Steinschlägen, Putzspuren im Lack, Gebrauchspuren an der Pedalerie. Auch den Zustand zwei erreicht man nach einer aufwendigen Restaurierung, wobei an die Ausführungsqualität und die Originaltreue hohe Anforderungen zu stellen sind. Auf keinen Fall darf ein „Zustand 2“-Wagen Rost aufweisen, gleich in wel-chem Umfang oder ob er noch unsichtbar ist. Ein „Zustand 2“-Wagen hat eine frische Haupt-untersuchung.

Note 3

Zustand, wie ihn ein total restaurierter Wagen mit pfleglichem Gebrauch hat. Der augenfälligste Unterschied zur Note 2 besteht in der Tatsache, dass Fahr-zeuge im Zustand 3 Rost aufweisen dürfen. Dieser darf jedoch auf keinen Fall an tragenden Teilen sein. Der Motor sollte in Typ und Leistung (nicht im Bau-jahr) dem Motor des Originalfahrzeugs entsprechen. Ist das nicht der Fall, kann dies als Zustand 4 gelten. Der „Zustand 3“-Wagen ist sofort gebrauchstauglich und verkehrssicher, und die Hauptuntersuchung sollte in frühestens einem Jahr fällig sein.

Note 4

Ein „Zustand 4“-Wagen ist nicht sofort gebrauchstüchtig, aber rollfähig. Der Motor muss drehen. Es müssen alle Teile für eine Restauration vorhanden sein. Die Hauptuntersuchung ist abgelaufen. Für den Wert eines solchen Wagens ist entscheidend, ob sich der Wert des Fzg. bessert oder eher verschlechtert.

Note 5

Fahrzeuge im Zustand 5 sind mit gerade noch vertretbarem Aufwand restau-rierbar. In der Regel werden diese Fahrzeuge als so genannte Teileträger (bzw. mit der Angabe „zum Ausschlachten“) gehandelt. Hier hängt der Wert des Wa-gens maßgeblich von zwei Faktoren ab, nämlich zum einen der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zum anderen dem Maß der Schäden an der Bodengruppe oder an der Karosserie. Fahrzeuge im Zustand 5 sind mehr wert, wenn die Ver-sorgung mit Teilen noch gut ist.