Amtliche Prüfdienstleistungen

Wir führen alle amtlichen Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der TÜV SÜD Auto Partner GmbH durch.

Amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Hauptuntersuchung (inkl. AU) gem. §29 StVZO

Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.
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Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”).
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Sicherheitsprüfungen (SP) gem. § 29 StVZO

Nach der StVZO ist vorgeschrieben, dass LKW und Busse sowie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t zwischen den jeweiligen Hauptuntersuchungen zusätzlich einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.
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Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft

Taxen, Kraftomnibusse, Mietwagen und Fahrzeuge zur Beförderung von Schulkindern bringen viele Menschen zu den unterschiedlichsten Zielen.
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Oldtimerbegutachtungen gem. § 23 StVZO

Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet.
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Vollgutachten nach § 21 StVZO

Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten.
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GGVSEB / ADR – Prüfungen

Eine wichtige Prüfleistung unserer Prüfingenieure ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSEB.
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Entgelte

Damit Sie optimal vorbereitet sind und schnell und unkompliziert zur Plakette kommen, haben wir Ihnen für unsere Bundesländer die wichtigsten Gebühren und Entgelte für Haupt- und Abgasuntersuchung aufgeführt.
zu den Entgelten