Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
- Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA.
- Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung.
- Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren.
- Für die Erstellung solcher Gutachten sind die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der TÜV SÜD Auto Partner fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.